Richtlinien für die Bewerbung von Studenten oder Pastoren aus der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)

1. Bewerbungsverfahren für Personen aus den Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)

Pastoren: Das Bewerbungsverfahren für Personen, die in einer anderen lutherischen Kirche oder einer anderen christlichen Tradition ordinlert wurden", gilt für ordinierte Pastoren und Pastorinnen. Sämtliche Richtlinien sollten im Zusammenwirken mit dem Bewerbungskomitee einer Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Amerika (ELCA) sorgfältig befolgt werden.

Der/die in Aussicht genommene Bewerber/in stellt sich einem Initial Assessment Partei (Einschätzungsausschuss, Anm.) vor, zu dem der Synodalbischof (oder der für dieses Amt Designierte), der Vorsitzende des Bewerbungskomitees sowie ein anderes Mitglied des Bewerbungskomitees gehören. Die Begegnung mit diesem Ausschuss erfolgt zum Zweck des gegenseitigen Kennenlernens und auf Kosten des/der in Aussicht genommenen Bewerbers/Bewerberin. Sie findet vor dem eigentlichen Bewerbungsgespräch statt. Hat das Bewerbungskomitee eine zulassende oder genehmigende Entscheidung getroffen, so beruft die Division for Ministry (= Abteilung für das Geistliche Amt, Anm.) der EvangelischLutherischen Kirche in Amerika einen Oberprüfungsausschuss ein, der, nachdem er alle Empfehlungen entgegengenommen hat, eine Anhörung zum Zweck der Bestätigung festsetzt.

Studenten: Studenten aus Deutschland, die theologische Grade erworben haben, aber nicht ordiniert sind, müssen den normalen Bewerbungsweg (Vorstellung, Genehmigung, Bestätigung) unter Anleitung eines synodalen Bewerbungskomitees gehen. Bevor irgendwelche Entscheidungen hinsichtlich der Bewerbung getroffen werden, muss das Bewerbungskomitee die ELCA Division for Ministry konsultieren. Ist die Bestätigung des Bewerbers/der Bewerberin erfolgt, schließt er/sie

sich einem ELCA-Seminar an, wo sein/ihr akademisches Programm durch einen von der Division for Ministry berufenen Ausschuss überprüft wird. Der Ausschuss gibt eine Empfehlung hinsichtlich der Anerkennung von früherer akademischer oder praktischer Arbeit, einschließlich eines Spezialvikariates und anderer Fertigkeiten und Studien. Das Seminar legt die Richtung fest für Krankenhausseelsorge mit Supervision, zu vermittelnde Praktika und alle sonstige Ausbildung, die sich als notwendig erweist.

2. Konsultation mit der Heimatkirche des Bewerbers/der Bewerberin in Deutschland

Wünscht ein/e deutsche/r Student/in oder Pastor/in der EKD, für das ordinierte Amt in der ELCA bestätigt zu werden, so hat der Synodalbischof um einen Empfehlungsbrief von der Kirchengemeinde der Heimatkirche des Bewerbers/der Bewerberin zu ersuchen. Die EKD wird in ihm das Verhältnis der betreffenden Person zu ihrer Kirche beschreiben und kommentieren. Der Empfehlungsbrief sollte zu Beginn des Bewerbungsverfahrens angefordert werden über:

Evangelische Kirche in Deutschland
Amerika-Referat
Herrenhäuser Str. 12
D-30419 Hannover / Deutschland
Fax: 49(0)511-2796-717

Eine Kopie dieses Schreibens an den Synodalbischof muss von ihm an die Division for Ministry der Evangelical Lutheran Church in America, 8765 West Higgins Road, Chicago, IL 60631, gesandt werden.

3. Auftrag und Amt der ELCA

Vor der Bestätigung sollte der Aufenthalt in den Vereinigten Staaten der Vertiefung in das Leben und Kultur der Evangelisch-Lutheri

schen Kirche in Amerika dienen und die aktive Mitgliedschaft in einer Kirchgemeinde der ELCA einschließen. Um mit der Praxis des geistlichen Amtes in der ELCA voll vertraut zu werden, wird die gängige Forderung nach einjähriger Mitgliedschaft in einer Gemeinde der ELCA als Regelzeit betrachtet. Es gehört zur Verantwortlichkeit des synodalen Bewerbungskomitees wie auch der Kirchgemeinde, den deutschen Studenten/Studentinnen oder Pastoren/Pastorinnen der EKD Gelegenheit zur Entwicklung ihrer Kenntnis und Fähigkeiten zu verschaffen, damit sich diese für die ELCA als befriedigend und effektiv erweisen. Es wird bevorzugt, diejenigen, die bereits in Deutschland theologische Grade erwarben, erst nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens in die Evangelisch-Lutherische Kirche in Amerika zu ordinieren; dies ist ein Weg ihrer weiteren Assimilation in das Leben der ELCA.

4. Zum Wunsch, in den Vereinigten Staa
ten und der ELCA zu bleiben

Vor und während des Bewerbungsverfahrens muss die Synode die Wünsche und Ziele der Bewerber/innen prüfen, um deren Zukunftspläne zu ermitteln. Eine Absichtserklärung des Bewerbers/der Bewerberin, in der ELCA langfristig Dienst tun zu wollen, ist der Bewerbungsakte beizufügen.

5. Fragen der Einwanderung

Obgleich Kandidaten für die Ordination keine USBürger zu sein brauchen, müssen sie sich doch bei der Regierung um den entsprechenden Einwanderungsstatus bemühen, der ihre Beschäftigung in den Vereinigten Staaten erlaubt. Die Regierung der Vereinigten Staaten verhält sich restriktiv gegenüber Personen, die unter dem Vorwand religiöser Gründe ihre Rechtsstellung zu verändern suchen. Es ist erforderlich, dass Bewerber/innen dies beachten und das Bewerbungskomitee auf dem Laufenden halten.

6. Bestätigung, Übertragung und Erstbe
rufung

Nachdem alle praktischen und akademischen Anforderungen erfüllt worden sind, einschließ

lich Praktikum und Krankenseelsorge (CPE = Clinical Pastoral Education), wird das Bewerbungskomitee die Anhörung zum Zweck der Bestätigung in die Wege leiten. Der hierfür jeweils günstigste Zeitpunkt wird abhängig sein von der Persönlichkeit des Bewerbers/der Bewerberin sowie seinem/ihrem Vertrautsein mit Auftrag und Amt der ELCA. Bestätigte Bewerber/innen gehören zum Churchwide Assignment of Candidates (= Bewerbungsfähigkeit im gesamten ELCA-Bereich, Anm.) unter der Aufsicht des Department for Synodical Relations der ELCA. Von ihnen wird erwartet, dass sie für den Dienst da verfügbar sind, wo sie in dieser Kirche gebraucht werden.

7. Berichtsführung

Die Division for Ministry führt schriftliche Berichte, um über den Werdegang der deutschen Studenten informiert zu bleiben, und überwacht die Wirksamkeit dieses kooperativen Bemühens. Das synodale Bewerbungskomitee sollte dem für Bewerbungen zuständigen Direktor in der Division for Ministry der ELCA über die Bewerber/innen und deren Fortschritte Bericht erstatten. Entscheidungen und Empfehlungen des Oberprüfungsausschusses hinsichtlich der Bewerbung sollten in einem Bericht festgehalten werden.

Angenommen vom Kirchenrat der EvangelischLutherischen Kirche in Amerika, 14. November 1999